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2023: Google Analytics 4 und das neue Schweizer Datenschutzgesetz kommen

Wenn Sie aktiv Online Marketing betreiben, sollten Sie sich diese zwei Daten unbedingt merken: Universal Analytics wird am 1.7.2023 durch Google Analytics 4 ersetzt und das neue Schweizer Datenschutzgesetz wird im September 2023 in Kraft treten.

Als Reminder an diese zwei wichtigen Eckdaten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Google Analytics 4 ersetzt Universal Analytics

Die aktuell noch vermehrt eingesetzte Google Analytics Version “Universal Analytics”, wird ab dem 1. Juli 2023 definitiv durch Google Analytics 4 (Link: https://support.google.com/analytics/answer/11583528?hl=en)  ersetzt. Das heisst es werden per 1. Juli 2023 keine weiteren Daten mehr für Universal Analytics aufgezeichnet und die vorhandenen Daten bleiben für einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr verfügbar, bevor Google diese Version vollständig aus dem Verkehr zieht.

Folgende Punkte sind hierbei zu beachten und wichtig, wenn Ihr Unternehmen weiterhin mit Google Analytics arbeiten möchte.

  • Die Migration zu Google Analytics 4 sollte schnellstmöglich erfolgen, um zum Zeitpunkt der Umstellung bereits historische Daten im Tool zur Verfügung zu haben.
  • Neben Google Analytics müssen auch alle existierenden Dashboards migriert werden. Dashboards, die auf Universal Analytics Daten basieren, werden für Zeiträume nach dem 1.Juli 2023 nicht mehr funktionieren, da in Universal Analytics keine Daten mehr erfasst werden.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt gemäss heutigem Stand per 1. September 2023 in Kraft. Nach mehrfachen Verschiebungen kann damit gerechnet werden, dass dieses Datum nun eingehalten werden kann. Obwohl die Inhalte des neuen Gesetzes bekannt sind und sich das neue Datenschutzgesetz der Schweiz demjenigen der EU annähern wird, ist noch nicht klar, wie die Empfehlungen des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) im Detail aussehen werden und wie sie umgesetzt werden. Wir empfehlen in jedem Fall gewisse Vorkehrungen bereits heute zu treffen.

  • Implementieren Sie eine Cookie Consent Lösung, die flexibel anpassbar bleibt, um auf allfällige Veränderungen der Gesetzeslage reagieren zu können.
  • Falls Sie auch potenzielle Kunden im Ausland, insbesondere der EU über Ihren Webauftritt ansprechen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Cookie Consent Lösung für diese Besucher der Datenschutzgrundverordnung der EU anpassen.
  • In der Schweiz können mit dem aktuellen Datenschutzgesetz keine Bussen ausgesprochen werden und Cookies können standardmässig erstmal gesetzt werden. Wir empfehlen jedoch allen Nutzern die Möglichkeit zu geben, Cookies abzulehnen und so die Privatsphäre Ihrer Web-Besucher zu respektieren. Mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz werden Bussen beim Sammeln von Nutzerdaten ohne Zustimmung jedoch möglich. Das heisst, dass spätestens dann eine Cookie Consent Lösung eingesetzt werden muss.

Falls Sie eine Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung der GA4 Migration oder einer geeigneten Cookie Consent Lösung wünschen, sind wir sehr gerne für Sie da.

Lesen Sie unsere Artikel zum Thema Datenschutz im Online Marketing.

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