Was ist die aktuelle Herausforderung im Online Marketing?
Die Datenschutzbestimmungen sind nach Skandalen wie Cambridge Analytica, als Facebook-Daten ohne Zustimmung für politische Werbung verwendet wurden, sehr viel strenger geworden. Aktuell sind die meisten Plattformen wie Facebook, Google oder LinkedIn noch immer auf Cookies angewiesen, um das Verhalten der Nutzer im Web zu verfolgen. Gemäss der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (GDPR) dürfen die Plattformen dies nur tun, wenn sie die Nutzer darüber informieren und diese ihr Einverständnis geben, dass ihre Verhaltensdaten verwendet werden.
Aufgrund der Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben viele Browser damit begonnen, das Setzen von Cookies zum Schutz personenbezogener Daten einzuschränken oder ganz zu blockieren. Safari, Firefox und Edge blockieren Cookies von Drittanbietern bereits standardmässig und Chrome hat angekündigt, dies im Jahr 2023 ebenfalls zu tun.
Es stellt sich also die Frage, wie wir einer relevanten Zielgruppe weiterhin Werbung zeigen können, wenn wir sie nicht im Web verfolgen und nur Personen ansprechen können, die ihre Zustimmung gegeben haben.
Nutzer-Zustimmung über dynamische Cookie-Management-Plattformen
Welche Zustimmungen von den Webseitenbesucher:innen benötigt werden, hängt vom Standort und den einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen ab. Cookie Banner können so konfiguriert werden, dass sie dynamisch aufgrund der Datenschutzbestimmungen in der Herkunftsregion der Webseitenbesucher:innen angezeigt werden.
Webseiten mit Besuchern aus mehreren Ländern sollten daher eine intelligente Cookie-Management-Plattform einrichten, die je nach Herkunftsregion der Besucher:innen unterschiedliche Cookie Banner anzeigt.
Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Datensammlung datenschutzkonform ist und Sie gleichzeitig so wenig Daten wie möglich verlieren.
Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten, ist also, woher Ihre Webseiten-Besucher kommen und welche Datenschutzgesetze aus welchen Ländern Sie befolgen müssen. Grundsätzlich gilt, dass die DSGVO für alle Webseitenbetreiber:innen gilt, wenn ihr Webseiten-Angebot auch für den EU-Raum zugänglich ist.
Wenn Sie also wissen, welches Datenschutzgesetz für Sie gilt, können Sie Ihre Cookie-Management-Plattform entsprechend einrichten und je nach Herkunft der Webseiten-Besucher:innen unterschiedliche Cookie Banner anzeigen.
Datenschutzkonform mit Server-Side Tracking
Server-side Tracking stellt im Vergleich mit dem herkömmlichen Client-Side Tracking ein etwas anderes Tracking-Konzept dar.
Anstatt dem Tracking der Nutzerdaten auf der Client-Seite, also auf den Endgeräten der Nutzer:innen, werden die Nutzerdaten auf einem Server gespeichert.
Der Server sammelt die Daten von Ihrer Webseite, wie beispielsweise. Besuche, Conversions, woher die Besucher kommen usw. Sie können dann entscheiden, wie diese Nutzerdaten an Dritte wie Google oder Facebook weitergegeben werden sollen. Sie können die Daten anonymisieren oder pseudonymisieren und nur die anonymisierten Daten weiterleiten. Mit diesem Verfahren ist die Datenerhebung datenschutzkonform und Sie entscheiden, welche Daten Sie an Dritte weitergeben können, sofern Sie die Nutzerzustimmung dazu haben.
Ein weiterer Vorteil des Server-Side Trackings ist die Möglichkeit, nur First-Party-Cookies zu setzen. Die Blockierung von Drittanbieter-Cookies durch den Browser würde sich also nicht auf Ihre Cookies auswirken. Falls Sie die genaue Funktionsweise von Server-Side Tracking interessiert, lesen Sie unseren Artikel zu den Vor- und Nachteilen des Server-Side Trackings.
Können First-Party-Daten die Lösung sein?
Lassen Sie uns einen Schritt zurückgehen. Was sind First-Party-Daten?
Daten von Erstanbietern sind Informationen, die Sie als Unternehmen direkt von ihren Kund:innen erheben und über die Sie aus diesem Grund verfügen können. Diese Daten sind auf die von den Nutzer:innen besuchte Domain – die Ihres Unternehmens – beschränkt.
Viele Unternehmen konzentrieren sich jetzt auf First-Party-Daten: Kundendaten, die Ihnen gehören. Dies kann Ihren Datensatz definitiv bereichern aber gemäss DSGVO dürfen Sie diese Daten nur für den Zweck verwenden, für den Ihr Kund:in sie Ihnen zur Verfügung gestellt hat. Sie benötigen immer noch eine explizite Nutzer-Zustimmung, um diese Daten für Werbung zu verwenden. Sie können also die Nutzerdaten nicht ohne die Zustimmung der Nutzer:innenl in Ihre Werbeplattformen einspeisen.
Der grosse Unterschied zum Server-Side Tracking besteht darin, dass Sie beim Server-Side Tracking anonymisierte Daten ohne Einwilligung in die Werbeplattformen einspeisen können und Sie nur für personalisierte Daten eine Einwilligung benötigen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Online-Marketing-Kampagnen datenschutzkonform gestalten können, stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.